In der
Schweiz besteht gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) eine Krankenversicherungspflicht,
ähnlich in Deutschland.
Von dieser Krankenversicherungspflicht kann eine Befreiung erfolgen, wenn
Krankenversicherungsschutz nachgewiesen wird, der Leistungen in der Schweiz
und einem anderen EU Staat ermöglicht.
Der Verein hat ein besonderes Krankenversicherungsmodell entwickelt, welches
sich seit 1993 sehr gut bewährt hat.
Bitte informieren Sie sich durch unsere Broschüre
oder auf unserer Homepage www.kranken-versicherung.ch
Die hinterlegten Krankenversicherungsangebote können Sie von uns erhalten,
durch unsere Zusammenarbeit mit RE Dienstleistungen für Grenzgänger
INFO e.V. und Aufenthalter INFO e.V.